Prüfungssimulation und -durchführung § 44 KWG
Sofern Sie eine Sonderprüfung nach § 44 KWG erwarten, bietet es sich an möglichst vorbeugende Maßnahmen zu treffen und damit schwerwiegende Feststellungen zu vermeiden. In vielen Banken und bei Finanzdienstleistern werden daher präventive Vorkehrungen in Form von Prüfungssimulationen getroffen oder eine professionelle externe Prüfungsbegleitung genutzt.
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Alexander Hepperle
Geschäftsführer
Wirtschaftsprüfer / Steuerberater
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